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   OLG Celle, 04.12.1990 - 18 UF 111/89   

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https://dejure.org/1990,6954
OLG Celle, 04.12.1990 - 18 UF 111/89 (https://dejure.org/1990,6954)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.1990 - 18 UF 111/89 (https://dejure.org/1990,6954)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 18 UF 111/89 (https://dejure.org/1990,6954)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 598
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

    Soweit insbesondere in älteren Entscheidungen (OLG Celle, FamRZ 1991, 598; OLG München, FamRZ 2002, 55), aufgegriffen in der neueren Rechtsprechung vom OLG Brandenburg (Beschluss vom 13.09.2012, Az. 9 UF 220/11) allein auf die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen wird und die Lebenshaltungskosten in der Türkei - unabhängig vom jeweiligen Wohnort der Kinder - im Verhältnis zu Deutschland pauschalierend halbiert werden, spiegelt dies aus Sicht des Senats die aktuellen Realitäten, zumindest bezogen auf eine türkische Großstadt wie ..., nicht wieder.
  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Soweit insbesondere in älteren Entscheidungen (OLG Celle, FamRZ 1991, 598 ; OLG München, FamRZ 2002, 55), aufgegriffen in der neueren Rechtsprechung vom OLG Brandenburg (Beschluss vom 13.09.2012, Az. 9 UF 220/11) allein auf die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen wird und die Lebenshaltungskosten in der Türkei - unabhängig vom jeweiligen Wohnort der Kinder - im Verhältnis zu Deutschland pauschalierend halbiert werden, spiegelt dies aus Sicht des Senats die aktuellen Realitäten, zumindest bezogen auf eine türkische Großstadt wie ..., nicht wieder.
  • OLG Hamm, 10.12.1998 - 3 UF 74/98

    Vereinbarkeit des Unterhaltsverzichts mit dem deutschen ordre public

    Der Senat teilt die Auffassung nicht, daß die Notwendigkeit des Eintritts der Sozialhilfe für die Klägerin - voraussichtlich sind Dritte zum Unterhalt nicht verpflichtet - nur eine rein fiskalische Frage betrifft, die Frage des inländischen ordre public aber nicht berührt (vgl. zur Frage des ordre public in Unterhaltssachen Staudinger/Bar/Mankowski (1996) Anhang I zu Art. 18 EGBGB Rdz. 386 m.w.N.; Soergel-Kegel, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., zu Art. 18 EGBGB Rdz. 97; Siehr in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., zu Art. 18 EGBGB Rdz. 347; Erman/Hohloch, Kommentar zum BGB, 9. Aufl., zu Art. 18 EGBGB Rdz. 21; Göppinger/Linke, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rdz. 3100; Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. zu Art. 18 EGBGB, Rdz. 35 m.w.N.; BGH FamRZ 1991, 925 (927); OLG Celle FamRZ 1991, S. 598; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 885; OLG Hamm FamRZ 1998, 1532 jeweils m.w.N., Griesbeck in FamRZ 83/961).
  • LG Karlsruhe, 21.08.2003 - 8 O 139/03

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit für deutschen Kläger ohne

    Dies gilt jedoch nur, wenn nicht durch die Abwesenheit der Schwerpunkt der persönlichen Bindungen verändert wird (OLG Hamm NJW 1991, 3101; 92, 637; OLG Celle FamRZ 1991, 598).
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